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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 22/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Bericht des Gemeinderates vom 20.11.2023

TOP 1

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit der Sitzung vom 18.09.2023 die Prüfung der Jahresrechnung 2022 abgeschlossen.

Das überprüfte Haushaltsvolumen bzw. dessen Ansätze beliefen sich

Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 19.000.000,00

Im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 7.244.000,00 €

Zum Rechnungsergebnis:

Die Jahresrechnung 2022 schloss mit folgenden Zahlen ab:

im

VwHH Einnahmen

mit

20.217.736,61 €

im

VwHH Ausgaben

mit

20.217.736,61 €

im

VmHH Einnahmen

mit

8.923.767,80 €

im

VmHH Ausgaben

mit

8.923.767,80 €

Für Investitionen konnte vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt eine Summe von 3.409.733,00 € (HH-Ansatz: 1.684.000 €) zugeführt werden.

Die Jahresrechnung 2022 schloss mit einem Sollüberschuss von 3.570.737,18 Euro ab. Der Sollüberschuss wurde der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Die Gemeinde Dittelbrunn hatte zum 31.12.2022 einen Schuldenstand von 2.950.188,64 €

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 ist im Prüfungsbericht festgehalten, der vom stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Lars Neubauer, vorgetragen wird. Der überwiegende Teil der aufgetretenen Fragen konnte noch während der Prüfungszeit aufgeklärt werden, sodass 6 Textziffern im Prüfungsbericht festgehalten sind. Die Verwaltung wird beauftragt diese Prüfungsergebnisse umzusetzen.

Die Jahresrechnung 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmung: 15 : 0

TOP 2

Entlastung der Jahresrechnung 2022

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist durch den Gemeinderat nach Feststellung der Jahresrechnung 2022 durch Beschluss die Entlastung als förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens auszusprechen. Mit der Entlastung erkennt der Gemeinderat die Jahresrechnung in der vorliegenden Form an und übernimmt die Verantwortung für ihren Inhalt. Die Entlastung bedeutet damit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht mehr erhoben werden können, beinhaltet aber keinen Verzicht etwaiger Schadensersatzansprüche.

Da die Entlastung dem ersten Bürgermeister zu erteilen ist, kann dieser bei der Beratung Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen. Aus diesem Grund übernimmt die dritte Bürgermeisterin Rebekka Geus den Vorsitz und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Die Jahresrechnung 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO entlastet.

Abstimmung: 14 : 0

Erster Bürgermeister Warmuth hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

TOP 3

Festlegung der Bestattungsarten auf den gemeindlichen Friedhöfen

Die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) wird momentan überarbeitet. Zudem werden die Gebühren neu kalkuliert und eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen. Für die Kalkulation wurde die Firma Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung beauftragt.

Um die neue Benutzungs-/Stammsatzung aufsetzen zu können und die Gebühren verlässlich kalkulieren zu können, müssen zunächst mögliche Grab- und Bestattungsarten sowie die Größe der Grabstätten festgelegt werden.

Grabarten:

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales/Kultur vom 18.02.2022 wurde bereits über die Grabarten vorberaten und folgende Grab- und Bestattungsarten vorgeschlagen:

a) Einzelgrabstätten (hier sind jeweils Einfach- und Tiefbelegungen möglich)

b) Doppelgrabstätten (hier sind jeweils Einfach- und Tiefbelegungen möglich)

c) Urnengrabstätten mit Einfassung

d) Urnengrabfächer

e) Urnengrabstätten unter Bäumen und vor Steinmauern

f) „Sternchen-Gräber“ als Gedenkort

Größe der Grabstätten:

Die einzelnen Grabstätten haben in der Regel folgende Ausmaße, Abstände und Tiefen:

a) Einzelgrabstätten 2,50 m × 1,00 m

b) Doppelgrabstätten 2,50 m × 2,00 m

c) Urnengrabstätten mit Einfassung max. 1,00 m × 1,00 m

e) Urnengrabfächer Ha/Pf.: max. 3 Urnen; Di: max. 2 Urnen

f) Urnengrabstätten unter Bäumen/ 0,35 m x 0,35 m

vor Steinmauern

Die von der Verwaltung und dem Ausschuss für Soziales/Kultur vorgeschlagenen Grab- und Bestattungsarten sowie die Größen der Grabstätten werden in die neue Friedhofssatzung aufgenommen und dienen als Grundlage für die Neukalkulation der Friedhofsgebühren.

Abstimmung: 16 : 0

TOP 4

Vollzug der Baugesetze; Errichtung einer Packstation auf Fl.Nr. 1045 GT Dittelbrunn

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und den benötigten Befreiungen wird erteilt.

Abstimmung: 12 : 4

TOP 5

Errichtung einer Einfriedung auf Fl.Nr. 489 GT Dittelbrunn

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und der benötigten Befreiung wird erteilt.

Abstimmung: 16 : 0

TOP 6

Kommunales Förderprogramm GT Dittelbrunn; Antrag auf Bezuschussung der privaten Sanierungsmaßnahme Fl.Nr. 340/3, Hauptstraße 32a

Der Antrag auf Bezuschussung durch das Kommunale Förderprogramm für das Anwesen Fl.Nr. 340/3 Gem. Dittelbrunn wird mit einer Fördersumme von voraussichtlich 7.494,67 € bewilligt. Die endgültige Höhe der Förderung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, sofern Mittel im Haushalt verfügbar sind.

Abstimmung: 14 : 0

Gemeinderatsmitglieder Dotzel und Munz haben wegen persönlicher Beteiligung nicht mit abgestimmt.

TOP 7

Antrag Elternbeirat KiTa Am Sonnenteller; Verbindungsweg Schule/Hort zur neuen KiTa

Der in der ursprünglichen Planung vorgesehene Weg wurde als Einsparpotential herausgenommen. Die Elternschaft der KiTa Am Sonnenteller bittet nun in einem Schreiben an die Gemeinde, den Verbindungsweg wieder in die Planung mit aufzunehmen und auszuführen. Dieser Weg stellt eine sichere Verbindung für Schul-/Hortkinder zum MBZ dar sowie für die Eltern, die nicht mit dem PKW die KiTa anfahren, eine fußläufige und sichere Verbindung vom Sonnenteller.

Die Fußwegeverbindung außerhalb der KiTa-Spielfläche soll im Rahmen der Ausführung in Eigenregie in einfacher Ausführung mit vorgesehen werden.

Abstimmung: 11 : 5

Auszug aus Bekanntgaben und Anfragen:

  • Der Förderantrag für die kommunale Wärmeplanung wurde gestellt
  • Zum Netzausbau der Höchstspannungsleitung Dipperz nach Bergrheinfeld gibt die Gemeinde keine Stellungnahme ab, da gemeindliche Belange nicht betroffen sind. Ebenso verhält es sich bei der Einbeziehungssatzung KiTa Neue Mitte Ebertshausen der Gemeinde Üchtelhausen
  • Es wird angeregt, die Stufen der Treppe Strohgasse bei Dunkelheit kenntlich zu machen. Evtl. Leuchtstreifen, Reflektoren oder eine zusätzliche Leuchte.