Damit im Winter ein reibungsloser Räum- und Streudienst durchgeführt werden kann, bitten wir zu beachten, dass die Kraftfahrzeuge, wenn möglich, nicht an den Straßenrändern geparkt, sondern auf den
ausgewiesenen Stellplätzen im eigenen Grundstück abgestellt werden. Bei zugeparkten Straßen kann der Winterdienst nicht oder oft nur erschwert durchgeführt werden.
Unser wesentliches Ziel ist es, nach Schneefällen und überfrierender Nässe auf den Fahrbahnen die Aufrechterhaltung des Wirtschafts- und Berufsverkehrs sicherzustellen. Vorrang haben die Hauptverkehrsbereiche.
Die Räumung und Streuung der Siedlungsstraßen und Nebenstrecken ist
eine Serviceleistung der Gemeinde, die wir im Rahmen unserer personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erbringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.