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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde gemäß § 58c des Soldatengesetzes jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Gemeinde Dittelbrunn, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Gemeinde Dittelbrunn die genannten Daten weitergeben.

Dittelbrunn, 27.11.2025
Warmuth, 1. Bürgermeister