Wir bitten um Beachtung, dass gemäß § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 – also typische Silvesterfeuerwerkskörper – ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember um 0:00 Uhr bis zum 1. Januar um 23:59 Uhr abgebrannt werden dürfen.
Aus Gründen der Rücksichtnahme sowie zum Schutz von Kindern, älteren Menschen und Tieren bitten wir dringend um Beachtung!