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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; Gemeinde Dittelbrunn - für den Entwurf des Bebauungsplans „Am Schafhof“ Ortsteil Holzhausen

der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemeinde Dittelbrunn

für den Entwurf des Bebauungsplans „Am Schafhof“ Ortsteil Holzhausen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.01.2023 die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Am Schafhof“ gebilligt.

In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 857 und 857/1 sowie ein Teilbereich der Flurstücke 858, 84/8 und 618/5 der Gemarkung Holzhausen einbezogen. Das Baugebiet liegt westlich des bestehenden Siedlungsgebiets, die Erschließung erfolgt über „Am Weiher“.

Der Planungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Mit Beschluss des Gemeinderats Dittelbrunn wurde die Auslegung des Bebauungsplans „Am Schafhof“ (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet:

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Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

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Begründung zum Bebauungsplan

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Begründung zur Grünordnung

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Umweltbericht

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Schafhof“ sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 20.02.2023 bis 24.03.2023 in der Gemeinde Dittelbrunn, Zimmer 109, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Dittelbrunn abrufbar:

www.dittelbrunn.de/gemeinde/neuigkeiten/amtliche-bekanntmachungen/

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräusch- und Geruchsimmissionen, Entwässerung, Naturschutz, Boden, Gewässer und Überschwemmungsgebiet, Orts- und Landschaftsbild, Ausgleichs- und Eingrünungsmaßnahmen.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dittelbrunn, den 31.01.2023
gez.
Warmuth, 1. Bürgermeister