Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 1243 Gem. Holzhausen, Gemeinde Dittelbrunn (Vorderer Bocksgrabenweg)
Öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung
Die Gemeinde Dittelbrunn beabsichtigt, von dem Feldweg Fl.Nr. 1243 Gem. Holzhausen (Vorderer Bocksgrabenweg) die rot markierte Teilstrecke entlang der Grundstücke Fl.Nrn. 1235, 1236, 1237 und 1238 Gem. Holzhausen auf einer Länge von ca. 34,8 m gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) einzuziehen.
Eigentümer des Feldweges ist die Gemeinde Dittelbrunn.
Die vorgenannte Teilstrecke des Feldweges soll gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BayStrWG eingezogen werden, weil diese jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Die Teilstrecke wurde an den Eigentümer der Grundstücke 1235, 1236, 1237 und 1238 Gem. Holzhausen veräußert und ist künftig für eine private Nutzung vorgesehen.
Die Absicht der Einziehung ist gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung kann erst nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam verfügt werden. Während der Bekanntmachungsfrist können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen können von Montag, 12.02.2024 bis einschließlich Montag, 13.05.2024 während der üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung (09725/712421) im Rathaus der Gemeinde Dittelbrunn, Rathausplatz 1, Zimmer 101, 97456 Dittelbrunn, eingesehen werden.
Dittelbrunn, 08.02.2024