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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dittelbrunn (FGS) vom 27.01.2026

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Dittelbrunn folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dittelbrunn (FGS) vom 25.06.2024 (Amtsblatt 2024 Nr. 14)

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Dittelbrunn

Die am 24.06.2024 vom Gemeinderat beschlossene Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Dittelbrunn vom 01.08.2024 wird wie folgt geändert:

§ 1

§ 6 der FGS erhält folgende Fassung:

(1)

Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen, wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

(2)

Die Gemeinde erhebt bei Bestattungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 75,00 €

§ 2

1)

Diese Satzung am 01.03.2026 Kraft.

Dittelbrunn, 03.02.2026
Warmuth
1. Bürgermeister