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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

I.

In der Sitzung am 22.08.2022 beschloss der Gemeinderat Dittelbrunn die Aufstellung des Bebauungsplans „Steinbruch“ im GT Holzhausen.

II.

In der Sitzung vom 27.02.2023 hat der Gemeinderat Dittelbrunn die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Steinbruch“ für ein Sondergebiet „Ver- und Entsorgung“ (S) gemäß § 11 BauNVO gebilligt.

In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 659/2, 745 (TF), 748 (TF), 749 (TF), 750 (TF), 775 (TF), 778 (TF), 779 (TF), 780 (TF), 781 (TF), 782 (TF), 783 (TF), 784 (TF), 785 (TF), 786 (TF), 787, 788 (TF), 789 (TF), 790 (TF), 791, 792, 793, 794, 795, 796, 797, 798, 799, 800, 801, 802, 802/1, 854/3, 1920, 1932, 1937 und 1942 der Gemarkung Holzhausen einbezogen. Der Geltungsbereich liegt nördlich an der in westliche Richtung verlaufenden Kreisstraße SW 19 von Holzhausen Richtung Pfersdorf - hier befindet sich der Steinbruch von Holzhausen. Der folgende Lageplan zeigt die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans:

Mit Beschluss des Gemeinderats Dittelbrunn wurde die frühzeitige Auslegung des Bebauungsplans „Steinbruch“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet:

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Plandarstellung

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Begründung zum Bebauungsplan

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Begründung zur Grünordnung

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Umweltbericht

Der Entwurf des Bebauungsplans „Steinbruch“ sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 17.03.2023 bis 17.04.2023 in der Gemeinde Dittelbrunn, Zimmer 109, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Dittelbrunn abrufbar:

www.dittelbrunn.de/gemeinde/neuigkeiten/amtliche-bekanntmachungen/

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dittelbrunn, 28.02.2023

gez.
Warmuth, 1. Bürgermeister