Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Dittelbrunn folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 20.930.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 12.057.000 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.920.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.170.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 320 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EURO festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Das Landratsamt Schweinfurt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.03.2023, Az. 30-941/2/1 -123 die Haushaltssatzung mit den genehmigungspflichtigen Bestandteilen für das Jahr 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dittelbrunn für das Haushaltsjahr 2023 samt ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem 24.03.2023 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Rathausplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 15, während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.