Wir weisen darauf hin, dass das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen, o. Ä. vor den einzelnen Urnennischen/ Säulen und auf den Urnengrabstätten unter einem Baum/ vor einer Steinmauer mit Ausnahme von Allerheiligen, Ostern und Weihnachten nicht gestattet ist. Allerheiligen, Ostern und Weihnachten dürfen Schmuck/ Kerzen auf die Dauer von 2 Wochen aufgestellt werden. Gegenstände, die nach Ablauf dieser Frist noch aufgestellt sind, werden vom Bauhof abgeräumt.