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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 7/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.03.2025

Zu Beginn der Sitzung wurde eine Schweigeminute zum Gedenken an den kürzlich verstorbenen Pfarrer Mollner eingelegt.

TOP 1

15. Änderung des Flächennutzungsplanes-Abwägung der Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigungs- und Feststellungsbeschluss

Herr Wehner vom Planungsbüro Team 4, Nürnberg, stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und erläutert diese. Über die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wird einzeln abgestimmt.

Beschluss 1:

Die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt gebilligt:

1. Regierung von Unterfranken, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

2. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

3. Landratsamt Schweinfurt - Bauamt, Baurecht

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

4. Landratsamt Schweinfurt – Immissionsschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

5. Landratsamt Schweinfurt - Bautechnik, Hochbau

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

6. Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt, Naturschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

8. Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

9. Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

10. Zweckverband zur Wasserversorgung RMG, Poppenhausen

11. Bayerischer Bauernverband, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

Abstimmung: 15 : 3

Beschluss 2:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn beschließt gemäß § 5 BauGB die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dittelbrunn im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ in der Fassung vom 07.02.2025, welche die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen und gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist die Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dittelbrunn im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ durch das Landratsamt Schweinfurt, im Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: 15 : 3

TOP 2

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ – Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigungs- und Satzungsbeschluss

Herr Wehner vom Planungsbüro Team 4, Nürnberg, stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und erläutert diese. Über die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wird einzeln abgestimmt.

Beschluss 1:

Die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt gebilligt:

1. Regierung von Unterfranken, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

2. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

3. Landratsamt Schweinfurt - Bauamt, Baurecht

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

4. Landratsamt Schweinfurt – Immissionsschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

5. Landratsamt Schweinfurt - Bautechnik, Hochbau

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

6. Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt, Naturschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

8. Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

9. Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

10. Zweckverband zur Wasserversorgung RMG, Poppenhausen

11. Bayerischer Bauernverband, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

Abstimmung: 15 : 3

Beschluss 2:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ in der Fassung vom 07.02.2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, welcher die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält, als Satzung.

Der Bebauungsplan in der Fassung vom 07.02.2025 ist zusammen mit der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dittelbrunn im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Holzhausen I“ durch das Landratsamt Schweinfurt im Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn bekannt zu machen.

Abstimmung: 15 : 3

TOP 3

17. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Herr Wehner vom Planungsbüro Team 4, Nürnberg, stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und erläutert diese. Über die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wird einzeln abgestimmt.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage zu.

1. Regierung von Unterfranken, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

2. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

3. Landratsamt Schweinfurt - Bauamt, Baurecht

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

4. Landratsamt Schweinfurt – Immissionsschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

5. Landratsamt Schweinfurt - Bautechnik, Hochbau

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

6. Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt, Naturschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

7. Landratsamt Schweinfurt – Denkmalschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

8. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

9. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schweinfurt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

10. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

12. Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

13. Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

14. Bayerischer Bauernverband, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

15. Gemeinde Rannungen

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

Abstimmung: 14 : 4

Beschluss 2:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn billigt den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II" in der Fassung vom 25.11.2024 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.

Abstimmung: 14 : 4

TOP 4

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ – Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Herr Wehner vom Planungsbüro Team 4, Nürnberg, stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor und erläutert diese. Über die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wird einzeln abgestimmt.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II“ zu.

1. Regierung von Unterfranken, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

2. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

3. Landratsamt Schweinfurt - Bauamt, Baurecht

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

4. Landratsamt Schweinfurt – Immissionsschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

5. Landratsamt Schweinfurt - Bautechnik, Hochbau

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

6. Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt, Naturschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

7. Landratsamt Schweinfurt – Denkmalschutz

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

8. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

9. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schweinfurt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

10. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

12. Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

13. Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

14. Bayerischer Bauernverband, Würzburg

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

15. Gemeinde Rannungen

Abwägung und Beschlussvorschlag wird gebilligt.

Abstimmung: 14 : 4

Beschluss 2:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Dittelbrunn billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Freiflächenphotovoltaik Pfändhausen II" in der Fassung vom 25.11.2024 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.

Abstimmung: 14 : 4

TOP 5

Anpassung der KiTa-Gebühren zum 01.09.2025

Im Hinblick auf die Entwicklung der tariflichen Personalkostensteigerung sowie die allgemein steigenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Einrichtungen, lassen sich die Gebühren nicht weiter in der aktuellen Höhe halten. Die Erhöhung erfolgt moderat, wobei die Gebührenbefreiung für das dritte Kind beibehalten wird.

Die Gebührensatzung ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.

Beschluss:

Die Kindertagesstättengebühren werden zum 01.09.2025 wie vorgelegt erhöht, die Gebührenbefreiung ab dem 3. Kind bleibt weiterhin bestehen.

Die Gebühren für Getränkegeld sowie Gebühren für die Mittagsverpflegung bleiben unverändert. Die vorgelegte Gebührensatzung wird beschlossen.

Abstimmung: 18 : 0

TOP 6

Generalsanierung Schwimmbad und Turnhalle Dittelbrunn; Auftragsvergabe weitere Leistungsphasen

Im Zusammenhang mit der Generalsanierung Schwimmbad u. Turnhalle Dittelbrunn wird die ARGE Messerschmitt/Rüth mit den Leistungsphasen 5-7 für die Objektplanung beauftragt.

Darüber hinaus werden auch die Fachplaner Elektro, Statik, HLS und Brandschutz mit den weiteren Leistungsphasen 5-7, oder entsprechend, beauftragt.

Zunächst wird die LPH 5 beauftragt, die weiteren LPH werden je nach Planungsfortschritt freigegeben.

Namentliche Abstimmung: 12 : 6

TOP 7

Vollzug der Baugesetze; Errichtung einer Einfriedung Fl.-Nr. 806/8 GT Dittelbrunn

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben und der benötigten Befreiung wird erteilt.

Abstimmung: 18 : 0

TOP 8

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen wegen Wegfall der Geheimhaltung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 24.02.2025 wurden folgende Aufträge vergeben:

  • Tiefbauarbeiten Auenstraße 64 GT Dittelbrunn an die Firma Hoch- und Tiefbau Müller GmbH, Gerolzhofen
  • Sanierung Westendstraße Oberbau an die Firma Hoch- und Tiefbau Müller GmbH, Gerolzhofen
  • Deckenbauarbeiten Verbindungsstraße Pfändhausen-Pfersdorf an die Firma Hoch- und Tiefbau Müller GmbH, Gerolzhofen
  • Oberbausanierung einiger Wirtschaftswege an die Firma Hoch- und Tiefbau Müller GmbH, Gerolzhofen
  • Unterhaltsreinigung gemeindlicher Gebäude an die Firma Gies Dienstleistungen GmbH, Stadtallendorf (Niederlassung Schweinfurt)