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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 8/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Anleinpflicht für Hunde

Wir weisen darauf hin, dass in der Gemeinde Dittelbrunn folgende Anleinpflicht gilt: Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen. Die Eigenschaft eines Kampfhundes bestimmt sich nach Art. 37 Abs. 1 S. 2 LStVG i.V.m. der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in der jeweils geltenden Fassung.

Große Hunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im geschlossen bebauten Ortsbereich zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen. Große Hunde sind Hunde ab einer Mindestschulterhöhe von 50 cm.

Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3 Metern nicht überschreiten.

Grundsätzlich wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Hundebesitzer wissen selbst am besten, dass die Tiere unterschiedlich reagieren können, sobald sie auf andere Hunde oder z. B. auf Kinder treffen (auch kleinere Hunde!). Um gefährliche Situationen zu vermeiden wird gebeten, in solchen Fällen grundsätzlich alle Hunde anzuleinen.