Wir weisen darauf hin, dass das Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen, o.ä. vor den einzelnen Urnengrabfächern/Säulen und auf den Urnengrabstätten unter Bäumen/vor der Steinmauer mit Ausnahme von Allerheiligen, Ostern und Weihnachten nicht gestattet ist. Allerheiligen, Ostern und Weihnachten darf der Schmuck/Kerzen auf die Dauer von 2 Wochen aufgestellt werden. Aus aktuellem Anlass weisen wir daher darauf hin, dass auch in diesem Jahr 2 Wochen nach Ostern mit der Entfernung der Gegenstände und Kerzen zu rechnen ist, um anstehende Mäharbeiten durchführen zu können.