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Amtsblatt der Gemeinde Dittelbrunn
Ausgabe 9/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

Der Abwasserzweckverband weist darauf hin, dass am

15.05.2024 die 2. Vorauszahlung 2024 für Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr

fällig wird.

Zahlungspflichtige, die dem Abwasserzweckverband kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung)

erteilt haben, werden hiermit erinnert, die fälligen Beträge zu diesem Termin auf das Konto des Abwasserzweckverbandes unter Angabe der PK-Nr. zu überweisen.

Bareinzahlungen beim Abwasserzweckverband sind nicht möglich!