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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Gemeinderat von Dörfles-Esbach hat mit Beschluss vom 13.06.2024 die 1. Bebauungsplan-Änderung „Ehemalige Passchendaele Kaserne – Teil 1“ mit Begründung in der Fassung vom 13.06.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplan-Änderung in Kraft.

Jedermann kann die Unterlagen zur 1. Bebauungsplan-Änderung im Rathaus der Gemeinde Dörfles-Esbach, Rosenauer Straße 12, 96487 Dörfles-Esbach, jeweils von Montag bis Freitag während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Dörfles-Esbach, den 09.07.2024
(Siegel)
gez.
Torsten Dohnalek, 1. Bürgermeister