Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.107.300 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.645.395 Euro
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
-entfällt-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 250.000 Euro
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze der Gemeinde Dörfles-Esbach sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) — 330 v.H.
Grundsteuer B (Grundstücke) — 330 v.H.
Gewerbesteuer — 350 v.H.
Die Haushaltssatzung wird gemäß Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Der Haushaltsplan wird in der Zeit vom 11.07.2024 bis 17.07.2024 gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V. m. Art. 26 Abs. 2 GO im Rathaus, Rosenauer Str. 12, öffentlich aufgelegt.