Aufgrund des regenreichen Frühlings blühen nicht nur die Pflanzen in den Gärten, sondern es sprießt auch das Unkraut auf den Gehwegen. Daher bitten wir alle Mitbürger:innen, auf die Unkrautbeseitigung zu achten. Dies hat nicht nur optische Gründe, denn wucherndes Unkraut sorgt auch für Schäden an den Rinnsteinen.
Nachfolgend haben wir noch einmal kurz die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Die Bürgerinnen und Bürger tragen zu einem sauberen Dorfbild bei. Nachstehend finden Sie Informationen, in welchem Umfang die Anlieger für die Reinigung der Straßen und Gehbahnen zuständig sind.
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes.
Wer muss was reinigen?
Die Anlieger sind verpflichtet, die öffentlichen Straßen und (Geh-)Wege, die entlang ihres Grundstückes verlaufen, bis zur Mitte der Fahrbahn auf eigene Kosten zu reinigen (Vorderlieger). Reinigungspflichtig sind auch diejenigen, deren Grundstück mittelbar über ein anderes Grundstück erschlossen wird (Hinterlieger). Vorder- und Hinterlieger tragen hier gemeinsam die Reinigungspflicht.
Hausbesitzer haben die Pflicht für die Reinigung des Gehweges oder des Straßenrandes vor dem eigenen Grundstück zu sorgen.
Was ist meine Aufgabe und wie oft muss gereinigt werden?
Die Reinigungsfläche ist nach Bedarf regelmäßig, aber mindestens einmal im Monat zu kehren. Der Kehricht sowie eventueller Unrat sind dabei zu beseitigen. Auch Laub, Gras und Wildbewuchs müssen nach Bedarf entfernt werden.