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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rasen mähen - Rasenmäherlärm

Rücksicht auf den Nachbarn!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Rasen fängt wieder an zu wachsen und erfahrungsgemäß mehren sich dann wieder die Beschwerden über das Rasenmähen innerhalb der so genannten Ruhezeiten bei der Gemeindeverwaltung.

Wir haben bisher von einer Regelung in Form einer Satzung Abstand genommen. Ich appelliere daher an die Einsicht und Vernunft aller Gartenbesitzer das Rasenmähen nicht in solchen Zeiten durchzuführen, die Ihre Nachbarn in den Mittagspausen oder den Abendstunden zur Erholung dringend benötigen. Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Sperrzeit zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr festgelegt.

Für die Mittagspause schlage ich Ihnen die Zeit zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr vor. In dieser Zeit sollte das Mähen unterbleiben.

Auch andere Lärm erzeugende Arbeiten, wie z. B. maschinelles Holzsägen, Vertikutieren, Hecken schneiden, Häckseln und Arbeiten mit elektrischen Heimwerkergeräten sollten in dieser Zeit nicht ausgeführt werden.

Vielleicht sind wir in Dörfles-Esbach in der Lage, diesen Vorschlag in die Tat umzusetzen, damit wir nicht wieder eine satzungsmäßige Reglementierung benötigen.

Das ganze gilt natürlich nicht für gewerbliche Arbeiten.

Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis herzlichen Dank im Voraus.

Ordnungsamt