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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Autowaschen auf der Straße und dem Privatgrundstück

Jeder Autobesitzer ist bestrebt, seinen fahrbaren Untersatz wieder auf Hochglanz zu bringen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass es nach der Entwässerungssatzung verboten ist, Stoffe in die Kanalisation einzuleiten, die sich schädlich auf Gewässer auswirken. Da bedeutet, dass insbesondere in den Straßen, die in Dörfles-Esbach im Trennsystem entwässert werden, das Autowaschen auf der Straße und auch auf Privatgrundstücken grundsätzlich verboten ist.

Trennsystem bedeutet, dass das in Straßengullys und Grundstückgullys einlaufende Abwasser in ein separates Kanalsystem fliest, das ohne weitere Klärung direkt in einen Bach oder Fluss (Rottenbach, Erlesgraben oder Itz) führt. Sämtliche beim Autowaschen verwendete Substanzen, wie z. B. Autoshampoo u. ä., und vom Fahrzeug abgewaschene Substanzen, wie z. B. Öle, Fette und Bremsrückstände, gelangen ohne weitere Klärung direkt ins nächste Oberflächengewässer, das entsprechend verschmutzt wird.

Folgende Straßen und Grundstücke in Dörfles-Esbach sind im Trennsystem entwässert:

Am Erlesgraben

Am Grund

Am Kasernenplatz

Am Rottenbach

Am Sportplatz

Bertelsdorfer Straße

Coburger Straße

Eisfelder Straße Hs.-Nrn. 9 – 27

Gartenäcker

Gothaer Straße Hs.-Nrn. 13 - 60

Hutstraße

Industriestraße

Jean-Paul-Straße

Lauterbergstraße

Meininger Straße

Mühlenweg

Passchendaelestraße

Ringstraße

Rückertstraße

Schaumbergerstraße

Schulstraße

Sonnenleite

Von-Thümmel-Straße

Von-Werthern-Straße

Weinbergstraße

Wiesenstraße

Wer in diesen Straßen sein Auto wäscht, oder andere Stoffe als reines, sauberes Wasser in die Straßen- und Grundstücksgullys schüttet (z.B. Wischwasser, Zementschlämme, Farben, Fette usw.), begeht unweigerlich eine Gewässerverunreinigung und damit eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat (§ 324 Strafgesetzbuch – StGB), die bei Vorsatz mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe und bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

Im Sinne der Reinhaltung unserer Gewässer bitte ich Sie deshalb, die Vorschriften unbedingt einzuhalten.

Ordnungsamt