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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 18/2023
Aus dem Rathaus
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HECKENRÜCKSCHNITT - ENTLANG VON ÖFFENTLICHEM GRUND

Wir bitten alle Grundstückseigentümer darauf zu achten, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit die Hecken und der auf Privatgrundstücken befindliche Bewuchs nicht in den öffentlichen Verkehrsraum einwachsen. Teilweise ragt entlang verschiedener Grundstücke das private Grün bereits bis zu einem Meter in die öffentliche Fläche und macht eine Nutzung von Gehwegen oder seitlichen Randflächen nicht mehr möglich. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um unbedingten Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Wir bitten alle Grundstückseigentümer um regelmäßigen Rückschnitt. Dies gilt auch entlang von Wirtschaftswegen. Diese müssen in ihrer gesamten Breite und einer Durchfahrtshöhe von mindestens 4 m ungehindert nutzbar sein.

Kontrollieren Sie bitte Ihre Grundstücke und helfen Sie mit, Gehwege, Straßen und Wirtschaftswege ungehindert nutzen zu können.

Noch ein Hinweis zu Unkraut und Laub auf Gehwegen:

Als Grundstücks- oder Hauseigentümer:in ist man verpflichtet den Gehweg sauberzuhalten, also Unkraut und Laub regelmäßig zu entfernen. Jeder ist für den Teil des Gehwegs verantwortlich, der an das eigene Grundstück grenzt.

Ihr Ordnungsamt