Titel Logo
Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass in den Gehweg ragende Hecken, Büsche und Bäume vom Grundstückseigentümer bis zur Grund-stücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen, um Gefährdungen für den Straßenverkehr und die Fußgänger (Augenverletzungen u. ä.) auszuschließen.

Außerdem sind

-

die Gehwege bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m und

-

Fahrbahnen bis zu einer lichten Höhe von 5,00 m

von überhängenden Ästen freizuhalten.

Insbesondere muss auch darauf geachtet werden, dass amtliche Verkehrszeichen, die der Ordnung und Sicherheit dienen, jederzeit gut sichtbar bleiben.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer ihre Anpflanzungen daraufhin zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.

(Siehe auch Art. 29 BayStrWG, § 1004 BGB i. V. m. Art. 47 AGBGB)