nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes BayKiBiG
(Kindergartensatzung vom 20.06.2006)
Die Gemeinde Dörfles-Esbach erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende 2. Änderungssatzung zur Kindergartensatzung der Gemeinde Dörfles-Esbach vom 20.06.2006:
§ 1 Änderungen
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Anmeldung erfolgt zu den Öffnungszeiten des Kindergartens bei der Leitung oder der Vertretung. Ein Kind kann frühestens ab Vollendung des 1. Lebensjahres aufgenommen werden.
Spätester möglicher Termin für die Anmeldung zum 01. September des laufenden Jahres ist der 15. März des laufenden Kindergartenjahres (Ausnahme späterer Zuzug)."
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt ab 01.02.2023 in Kraft.