Die Sitzung wurde durch 1. Bürgermeister Dohnalek eröffnet.
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
1. Mitteilungen öffentlich
Faschingsveranstaltung
Am Samstag 18. (Erwachsenenfasching) und Sonntag 19. Februar (Kinderfasching) finden wieder die Faschingsveranstaltungen der Vereine statt.
Der Vorverkauf ist am Samstag 04. Februar von 14:00 – 15:00 Uhr im Foyer der Schule.
Gemeindefest
2023 wird es wieder ein Gemeindefest geben. Es findet vom Samstag 01. bis Sonntag 02. Juli auf dem Dorfplatz statt.
2. Bekanntgaben der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse (Gemeinderat vom 08. Dezember 2022)
Messungsanerkennung und Auflassung Nachtrag zum Kaufvertrag vom 27.11.2002 mit der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfernstraßenverwaltung)
Nach Abschluss aller Vermessungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der BAB 73 wurde nun von der Autobahndirektion Nordbayern gem. Fortführungsnachweisen Nr. 386 Gemarkung Dörfles b. Coburg und Nr. 249 der Gemarkung Esbach für den Grundstückserwerb im Jahr 2002 die Abrechnung erstellt.
Dem Gemeinderat wurde eine Übersicht der Bodenentschädigung vorgelegt.
Aus dieser sind die betroffenen u.a. die Flurnummern und die Flächen ersichtlich.
Von der Autobahndirektion Nordbayern sind an die Gemeinde Dörfles-Esbach ein Betrag von 1343,80 € zu zahlen.
Der Betrag wird mit 2% p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz verzinst ab 26.11.2002 bis zum Tag der Auszahlung.
Abtretungen an die Gemeinde Dörfles-Esbach:
Gemarkung Dörfles bei Coburg
Flst. 184/4 Herzogsweg, Verkehrsfläche zu 54m²
Flst. 185/5 Herzogsweg, Verkehrsfläche zu 158m²
Der Grundbesitz ist wie folgt belastet:
Wasserleitungsrecht und Benutzungsbeschränkung für die Städtischen Werke Überlandwerke Coburg GmbH lastend auf Flst. 184/4
Wasser- und Steuerkabelleitungsrecht für Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH lastend auf Flst. 185/5
Gemarkung Esbach
Flst. 147/1 Hutäcker, Verkehrsfläche zu 15 m²
Flst. 149/1 von Unterlauter nach Esbach, Ödland Verkehrsfläche zu 68m²
Flst. 149/2 Buschbaumäcker, Ödland, Verkehrsfläche zu 978m²
Flst. 169/1 Blauer Hügel, Verkehrsfläche zu 802m²
Flst. 50/9 Putschäcker, Verkehrsfläche zu 463m²
Flst. 64/1 Putschäcker, Verkehrsfläche zu 86 m²
Flst. 146/4 Buschbaumäcker, Wasserfläche zu 529 m²
Flst. 147 Buschbaumäcker, Wasserfläche zu 101m²
Der Grundbesitz ist wie folgt belastet:
Ferngasleitungsrecht für die Ferngas Nordbayern GmbH zu Lasten FlSt. 169/1
Gemarkung Esbach
Flst. 112/4 Blauer Hügel, Verkehrsfläche zu 215m²
Flst. 112/6 von Unterlauter nach Esbach Verkehrsfläche zu 42m²
Der Grundbesitz ist wie folgt belastet:
Starkstromleitungsrecht für die Energieversorgung Ofr. AG (EVO), Bayreuth.
Ferngasleitungsrecht für die Ferngas Nordbayern GmbH , Nürnberg
Die Gemeinde Dörfles-Esbach hat für die Grundstücke FlNrn. 146/4 und 147 Gem. Esbach (Wasserflächen) eine Gegenleistung von 1,00 €/m² insgesamt 630,00€ an die Bundesfernstraßenverwaltung zu zahlen.
Im Übrigen muss keine Gegenleistung für den Erwerb erbracht werden.
Der Gemeinderat genehmigte die durch den 1. Bürgermeister Dohnalek erteilte Messungsanerkennung und Auflassung als Nachtrag zum Kaufvertrag mit Urkunde des Notars Dr. Jürgen Müller vom 26.11.2022 URNr. 17224-M-2002 und weitere Grundabtregungen vom 27.10.2022, UVZNr. 2209-M-2022.
Anschaffung Kalibrierstation für den Bauhof (Mitnutzung durch Feuerwehr)
Der Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr verfügen über Gaswarngeräte. Diese kommen in verschiedenen Situationen zum Einsatz. Eine gesetzliche Vorgabe besagt, dass die Geräte zur vorschriftsmäßigen Nutzung vor jedem Einsatz neu kalibriert werden müssen.
Dies ist bisher nicht geschehen, weil weder das notwendige Equipment noch die Qualifizierung zur Inspektions-, Wartungs-, und Instandsetzungstätigkeit vorhanden sind.
Die Beschaffung der Ausrüstung und die Qualifizierung von Personal ist daher unumgänglich. Da die Gaswarngeräte von der Marke Draeger sind, wurde bei der Firma Ludwig ein dementsprechendes Angebot für ein Kalibriergerät inkl. aller benötigten Teile sowie die Kosten für Seminare zur Schulung eingeholt (siehe Anlagen).
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 9.165,98 Euro brutto inkl. der zwei Seminare für einen Mitarbeiter des Bauhofs. Die Anschaffung wurde beschlossen und noch 2022 in Auftrag gegeben, da sich ab 01. Januar 2023 die Preise erhöhen.
Erneuerbare Energien: Photovoltaikanlagen auf freier Flur im Gemeindegebiet
hier: Bekenntnis zur Solarenergie und Grundsatzbeschluss zur Gebietskulisse
Im Rahmen des Klima- und Umweltbeirates wurde die Thematik Freiflächenphotovoltaik in den Sitzungen im Oktober und November besprochen. Der durchschnittliche Stromverbraucht pro Person liegt bei 10.000 kwh im Jahr. Um mit nichtfossilen Energien diesen Strom zu erzeugen wären für Dörfles-Esbach 36 Gigawatt notwendig. Dazu bedarf es neben Photovoltaik auf Dächern auch die Freiflächenanlagen. Dazu wurden zuerst mögliche Flächen in Dörfles-Esbach gesichtet.
Insgesamt haben wir so bestenfalls und rein rechnerisch circa 70 Hektar als optionale Fläche identifiziert (siehe beigefügte Karte). Natürlich reduziert sich diese Angabe (deutlich), je nach Abstandsflächenerfordernis zur BAB 73 und ICE-Trasse als auch bei Identifizierung ungeeigneter Flächenanteile (Böschungen, u.ä.).
Die Konzentration auf möglichst bürgerferne und autobahnnahe Flächen stand im Vordergrund. Dadurch kann eine hohe Bürgerakzeptanz erreicht werden.
Der Klima- und Umweltbeirat schlägt dem Gemeinderat vor, grundsätzlich Freiflächenphotovoltaik unter Berücksichtigung verschiedener Rahmenbedingungen zu befürworten.
Die Gemeinde Dörfles-Esbach befürwortet grundsätzlich die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet. Zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes sollen jedoch Freiflächen für Photovoltaikanlagen mit Vorrang nördlich der Autobahn (BAB 73) und nordwestlich des sog. Bahndamms zugelassen werden. Auf Wohnbebauung ist besondere Rücksicht zu nehmen.
hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung und Betriebsform
Im nächsten Schritt sollte der Gemeinderat neben der allgemeinen Befürwortung noch ein Willensbekenntnis zur Form der Projektierung abgeben. Um eine hohe Bürgerakzeptanz zu erreichen und unsere Mitbürger:innen für regenerative Energien zu sensibilisieren sollte aus Sicht des Klima- und Umweltbeirates eine Projektierung mit 100% Bürgerbeteiligung angestrebt werden. Das bedeutet, dass die Freiflächenphotovoltaikanlagen mit eingebrachtem Bürgerkapital realisiert werden. In erster Instanz kommen natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz/Firmensitz in Dörfles-Esbach sowie Eigentümer mit Grundstücken im Gemeindegebiet zum Zuge.
In zweiter Instanz können Bürger:innen aus Stadt und Landkreis sich beteiligen.
Ein Anteil sollte unter 1.000 Euro betragen, damit sich auch Personen mit kleinerem Vermögen beteiligen können.
Beschluss:
Photovoltaikanlagen auf freier Flur im Gemeindegebiet sollen g r u n d s ä t z l i c h mit der Möglichkeit einer rentierlichen Beteiligung von jedermann zu errichten und zu betreiben.
Hierfür setzt der Gemeinderat folgende Mindestvoraussetzungen fest:
| 1. | An 100 % des erforderlichen Eigenkapitals für die Errichtung der Anlage ist jeder interessierten natürlichen oder juristischen Person die Möglichkeit einzuräumen, sich finanziell und rentierlich zu beteiligen. |
| 2. | In erster Instanz erhalten dazu diejenigen mit Wohn- oder Firmensitz, als auch Eigentümer von betroffenen Grundstücken im Dörfles-Esbacher Gemeindegebiet Gelegenheit. |
| 3. | In zweiter Instanz solche aus Coburg, Stadt und Landkreis. |
| 4. | Erst hiernach auf offenem Markt. |
| 5. | Über die Beteiligungsmöglichkeit ist hinreichend aufmerksam zu machen, mindestens über das Amtsblatt der Gemeinde Dörfles-Esbach. |
| 6. | Ein Anteil darf den Wert von 1.000 € nicht überschreiten, um auch kleineren Vermögen eine Chance zu ermöglichen. |
3. Bauleitplanung der Nachbargemeinde Lautertal; Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Agrovoltaik bei Lautertal" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Die Gemeinde Lautertal plant eine „Agrovoltaikanlage“.
Eine Agrovoltaikanlage kombiniert die Nutzung einer Fläche mit erneuerbaren Energien und Landwirtschaft (in diesem Fall mobiler Hühnerstall). Ein wesentliches Merkmal ist das ein örtlicher Landwirt auf den eigenen Fläche dies mit vorrangig regionalen Unternehmen selbst umsetzt. Dadurch ergebe sich eine langfristige Betriebsperspektive weit über die üblichen 20 Jahre einer „normalen EEG Anlage“ hinaus.
Der beplante Bereich liegt an der Ortsverbindungsstraße Lautertal - Beuerfeld (CO17). Die Planung liegt derzeit noch bis 30.01.2023 bei der Gemeinde Lautertal aus. Pläne können auch im Internet unter www.gemeindelautertal.de eingesehen werden.
Die Planung grenzt nicht direkt an das Gemeindegebiet Dörfles-Esbach an.
Der Gemeinderat erhebt gegen die Planungen „vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“ mit integrierten Grünordnungsplan und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände.
4. Kommunaler Willy-Machold-Kindergarten; Änderung der Kindergartensatzung - Stichtag Anmeldung auf 31. März vorziehen
Der Gemeinderat beschließt, dass die Anmeldefrist für Neuanmeldungen im Willy-Machold-Kindergarten der Gemeinde Dörfles-Esbach vom 15.05. des Jahres auf den 15.03. des Jahres vorgezogen wird. Grund ist eine bessere Planbarkeit für den Personalbestand für das kommende Kindergartenjahr. Außerdem erhalten die Eltern früher die Zusagen für die Aufnahme im Kindergarten.
5. Antrag des Faschingsvereins auf Übernahme der Kosten der Band für das Gemeindefest 2023
Der Gemeinderat beschließt, die Kosten der Band für das Gemeindefest 2023 in Höhe von 2.193,50 € durch die Gemeinde zu übernehmen. Das Gemeindefest soll am 01. und 02. Juli 2023 stattfinden.
6. Antrag des Faschingsvereins auf Übernahme des Defizits für das Gemeindefest 2023
Der Gemeinderat beschließt, ein eventuell entstehendes Defizit beim Gemeindefest 2023 durch die Gemeinde zu übernehmen. Wie auch in den vergangenen Jahren beantragt der Faschingsverein die Übernahme eines möglichen Defizits des Gemeindefest 2023 durch die Gemeinde. Ein Defizit ist in den Jahren zuvor nicht entstanden. Die Veranstaltung ist witterungsabhängig und somit ein Risiko für die Dörfles-Esbacher Vereine und Kirchgemeinden.
7. Anfragen und Bekanntgaben aus dem Ratsgremium
Der schlechte Zustand der Friedhofstraße wurde seitens des Gemeinderates angesprochen.
Durch den Bauhof wurden größere Schäden bereits ausgebessert. Die Straße soll mittelfristig saniert werden.
Weiter kommen häufig Beschwerden über erhöhte Geschwindigkeiten im Bereich der 30er-Zonen.
Der Bau- und Verkehrsausschuss wird das Thema in der nächsten Sitzung mit aufnehmen.