Übersichtslageplan
Geltungsbereich der Änderung
Über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/92 „Ehemalige Passchendaele Kaserne“, Gemeinde Dörfles-Esbach, gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat von Dörfles-Esbach hat am 12.08.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/92 „Ehemalige Passchendaele Kaserne“ beschlossen. Vorgesehen ist eine Nachverdichtung der momentanen Planung, die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie die Schaffung von Wohnraum für Einkommensorientierte Wohnraum-Förderung.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.
Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.
Die Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da die Bebauungsplan-Änderung für die Nachverdichtung von im Ortsteil liegenden Flächen aufgestellt und gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² durchgeführt wird (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Der Geltungsbereich der 1. Bebauungsplan-Änderung „Ehemalige Passchendaele Kaserne“ wird wie folgt umgrenzt:
| Im Norden: | durch die Flur-Nrn. 308, Gemarkung Dörfles b. Coburg und 5473, Gemarkung Coburg |
| Im Osten: | durch die Fl.-Nrn. Gem. 308/21, 310, 308/95 und 308/156, Gemarkung Dörfles b. Coburg |
| Im Süden: | durch die Fl.-Nrn. 309/8, 309/9, 309/30, 309/32, 309/35, 309/36 und Teile der Fl.-Nr. 309/15 Gemarkung Dörfles b. Coburg |
| Im Westen: | durch die Flur-Nr. 309/1 der Gemarkung Dörfles b. Coburg |
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke mit einer Fläche von ca. 4,16 ha:
Flur-Nrn. 309/14, 309/16, 309/19, 309/20, 309/21, 309/22, 309/23, 309/24, 309/25, 309/26, 309/42, 309/43, 309/44, 309/45 und 309/46 sowie Teile der Fl.-Nr. 309/15, alle Gemarkung Dörfles b. Coburg.
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Ein Planvorentwurf wurde am 14.09.2023 vom Gemeinderat der Gemeinde Dörfles-Esbach beschlossen.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom
19.10. – 20.11.2023
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Dörfles-Esbach, Rosenauer Str. 12, 96487 Dörfles-Esbach, während der allgemeinen Dienststunden unterrichten und zur Planung äußern.
Im selben Zeitraum können die Unterlagen auch auf der Web-Seite der Gemeinde unter www.doerfles-esbach.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Dörfles-Esbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.