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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Rathaus

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) unterliegen stille Tage einem besonderen Schutz. Auf folgende Verbote wird hingewiesen:

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Allerheiligen, 01. November

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Volkstrauertag, 17. November

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Totensonntag, 24. November, jeweils von 02.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der an diesem Tag entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, sowie die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen sind untersagt.

Buß- und Bettag, 20. November, von 02.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der an diesem Tag entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, sowie Sportveranstaltungen und die Öffnung bzw. der Betrieb von Spielhallen sind untersagt.

Ordnungsamt