Aufhebung des Sperrbezirks und der Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Erlöschens der Amerikanischen Faulbrut in den Teilbereichen der Gemeinden Meeder, Lautertal, Rödental und Dörfles-Esbach.
Das Landratsamt Coburg erlässt folgende
Allgemeinverfügung
| 1. | Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Coburg vom 25.04.2023, Az.: 5651-03 = 311.5, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 12 des Landkreises Coburg und der Stadt Coburg vom 28.04.2023, mit welcher ein Sperrbezirk und Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut in den Teilbereichen der Gemeinden Meeder, Lautertal, Rödental und Dörfles-Esbach festgelegt wurden, wird mit Wirkung vom 11. November 2023, 00:00 Uhr aufgehoben. |
| 2. | Kosten werden nicht erhoben. |
| 3. | Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Coburg als öffentlich bekannt gegeben und wird ab diesem Zeitpunkt wirksam. |
Hinweis:
Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Coburg, Lauterer Straße 60, Zimmer-Nr. 130, 96450 Coburg aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.