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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Dörfles-Esbach

1. Vor § 7 wird folgender § 7a eingefügt:

§ 7a Jahresgebühr

(1)

Für die Nutzung der Bücherei und Artothek wird ein Jahresentgelt erhoben. Die Jahresgebühr beträgt 12,00€. Sie wird fällig zum 15.01. des Jahres. Die Gebühr wird jährlich abgebucht oder kann in Bar bezahlt werden. Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat mit einer Frist von einem Monat zu erfolgen. Bei Anmeldung im Oktober wird die Jahresgebühr erst ab Januar die Jahresgebühr fällig.

Die Jahresgebühr dient dazu das vielfältige Angebot der Bücherei/Artothek auszubauen und zu erhalten. Mit der Jahresgebühr können alle Angebote vollumfänglich genutzt werden (Ausnahme: Veranstaltungen).

(2)

Gebührenpflichtig sind alle Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

(3)

Für Familien und Ehepartner wird eine Partnerkarte einführt. Die jährliche Gebühr für Partner beträgt zusätzlich ½ der Jahresgebühr.

(4)

Befreit sind Institutionen der Gemeinde (Kindergarten/SoGe/Bücherei) Lehrkräfte sowie der Verein For You und Lesementoren für deren Zwecke.

(5)

Bezieher von Bürgergeld bzw Grundsicherung sind für die Dauer des Bezuges von der Gebühr befreit (als Nachweis genügt die Vorlage des jeweils gültigen Hilfebescheides).

2. § 7 wird künftig:

§7b einmalige Entgelte

Text wie bisher § 7

3.

Die Änderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Dörfles-Esbach, 29.11.2023
Gemeinde Dörfles-Esbach,
Dohnalek, 1. Bürgermeister