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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderungssatzung

zur

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dörfles-Esbach, Landkreis Coburg

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Dörfles-Esbach folgende

3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dörfles-Esbach vom 21.11.2012:

§ 1

Änderungen

1. § 9 wird wie folgt gefasst:

„Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren und Einleitungsgebühren“

2. Hinter § 9 wird folgender §9a eingefügt:

§ 9a Grundgebühr

(1) Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler im Sinne von § 19 WAS berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

3. In § 10 Abs. 1. Satz 1 wird der Betrag von „2,80 €“ durch den Betrag „3,77 €“ ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat am 09.11.2023 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Dörfles-Esbach, 29.11.2023
Gemeinde Dörfles-Esbach
(Siegel)
Dohnalek
Erster Bürgermeister