(vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung durch den Gemeinderat)
Folgende Punkte wurden in der öffentlichen Sitzung behandelt:
1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse - soweit die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind
Es gab keine Bekanntgaben.
2. Öffentliche Mitteilungen
Einladung zum Gallischen Feuerwehradvent
Die für 16:00 Uhr geplanten Seelenkuschlergeschichten in der Gemeindebücherei müssen ausfallen, weil Frau Bauer erkrankt ist.
Einladung zum Weihnachtsmusical „Melvins Stern“
Einladung zum Weihnachtsmarkt des Kindergartens
Fazit Vortragsreihe Energieberatung
St. Martin
Weihnachtspäckchenaktion
Bgm. Dohnalek berichtete weiterhin von der Weihnachtspäckchenaktion, die wieder großen Anklang findet.
3. Beratung und Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung 2023
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung wurde aufgrund verschiedener Änderungen bei den Ausgaben (insbesondere aufgrund der zusätzlich geschaffenen Stellen in der Verwaltung) erforderlich. Auf die Zusammenfassung der Kämmerin - Frau Rauschert - wurde verwiesen.
Frau Wöhner erläuterte die Eckpunkte des Nachtragshaushaltes. Ein Nachtragshaushalt war notwendig, weil im Stellenplan zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Die Änderungen bei den einzelnen Haushaltstellen waren nicht zwingend erforderlich, weil ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Insgesamt konnten die Mehrausgaben (größter Posten ist hier der Rathausumbau) mit den Mehreinnahmen durch höhere Gewerbesteuereinnahmen mehr als abgedeckt werden. Dadurch konnte die Entnahme aus den Rücklagen um fast 85.000 € reduziert werden.
Auf Nachfrage wurde erläutert, dass der Stand der Rücklage zum Ende des Jahres bei ca. 7,5 Mio. € liegt. Für den Bau des Bürgerhauses stehen noch ein Restzuschuss von der Regierung i.H.v. ca. 100.000,00 € aus.
Der Gemeinderat beschloss die Nachtragshaushaltssatzung einstimmig.
4. Bericht von der Bürgerversammlung am 16.11.2023
Bgm. Dohnalek berichtete positiv von der durchgeführten Bürgerversammlung. Insgesamt nahmen an die 35 Mitbürger teil und konnten sich über die Arbeit des vergangenen Jahres informieren. Es wurde wenig Kritik geübt, sondern viele positive Entwicklungen und Veranstaltungen in der Gemeinde hervorgehoben. Insgesamt war es eine sehr gelungene Veranstaltung im Hans-Lotter-Bürgerhaus.
5. Änderung der Benutzerordnung der Gemeindebücherei - Einführung einer Jahresgebühr
Ausgangspunkt für eine Planungsgruppe Katastrophenschutz waren die die aktuelle Energiesituation im Herbst 2022 und die Möglichkeit eines längeren Stromausfalls. Dies wurde auch von der Staatsregierung an die Katastrophenschutzbehörden kommuniziert. Deshalb war es zwingend notwendig, sich innerhalb der Gemeinde des Themas anzunehmen.
Die Planungsgruppe besteht aus Mitgliedern der Verwaltung, des Bauhofes, der Schule und Feuerwehr und hat sich bisher insgesamt an sechs Terminen (ca. 90 Minuten) getroffen.
Inhalte waren:
In den Sitzungen wurden die verschiedenen Punkte diskutiert und zusammengeschrieben. Nach einem Jahr kam die Gruppe zu dem Ergebnis, dass der Umfang zur Erstellung eines Konzeptes in der bisherigen Form von Verwaltungsseite nicht leistbar ist bzw. das Entwicklungstempo zu niedrig ist.
Es sollte daher ein Konzeptpapier erstellt werden, welches den IST-Zustand und mögliche SOLL-Zustände abbildet. Auf dieser Grundlage kann die Planungsgruppe die weiteren Schritte diskutieren und Entscheidungen treffen. Umgesetzt werden könnte dies durch einen Projektanten, der über ein halbes Jahr auf Mini-Job-Basis die Basis für die weitere Arbeit der Planungsgruppe erstellt. Dies wäre vom Kosten-Nutzen-Aufwand sinnvoll und würde die Katastrophenschutzplanung in unserer Gemeinde signifikant voranbringen.
Bgm. Dohnalek erläuterte, dass seitens des Landkreises keine Vorgaben gemacht wurden. Es soll ein individuelles auf die Gemeinde zugeschnittenes Konzept erstellt werden in dem die möglichen Szenarien abgearbeitet werden. Die Kosten werden mit ca. 3.000 bis 3.500 € beziffert.
Der Gemeinderat beschloss, eine Projektantenstelle für zunächst ein halbes Jahr zu schaffen.
6. Bauangelegenheiten: Befreiungen von Festsetzung als Ergänzung zu bereits bestehenden Bauantrag „Erweiterung eines bestehenden Gewerbegeländes KFZ-Teile Handel“
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Esbach „Alte Ziegelei“. Es handelt sich um ein Sonderbauwerk.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Coburg) hat eine Überprüfung des Bauvorhabens vorgenommen und kam zu dem Schluss, dass die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zweifelsfrei eingehalten sind.
Konkret geht es um die Baugrenze hin zum öffentlichen Parkplatz „ehemaliges Schützenhaus“ (östliche Baugrenze) und um die Höhe des Gebäudes.
Laut Bebauungsplan können Befreiungen von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen erteilt werden.
Die Gemeindeverwaltung teilt die Auffassung des Entwurfsverfassers, der eine zweifelsfreie Genauigkeit des Bebauungsplanes zumindest im Hinblick auf die zeichnerisch-festgelegte Baugrenze (Textteil dazu nicht formuliert) vermissen lässt. Daher wird der konkrete Befreiungswunsch als unproblematisch angesehen.
Der Befreiungswunsch zur Höhe wiederum hat eine nachvollziehbare Ursache und dürfte auch wegen des Alters des Bebauungsplanes vertretbar sein: Auf heutige Bauanforderungen gibt ein Bebauungsplan aus den 80er Jahren keine unstrittigen Antworten.
Dem Gemeinderat wurde daher empfohlen, die Befreiungen wie beantragt zu gewähren und er erteilte seine Zustimmung.
7. Bauangelegenheiten
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.