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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 25/2023
Aus dem Rathaus
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Das Passamt informiert!

Wegfall des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Bitte beantragen Sie das neue Ausweisdokument für Ihr Kind rechtzeitig. Ein Personalausweis dauert etwa zwei Wochen, ein Reisepass etwa vier Wochen. Ein Personalausweis für Personen bis zum 24. Geburtstag kostet 22,80 €, ein Reisepass 37,50 €.

Ebenfalls zum 01.01.2024 wird die Gebühr für den Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr) von 60,00 auf 70,00 € erhöht.