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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Das Steueramt informiert

Steuertermin: 15. Februar 2024

Am 15. Februar 2024 sind folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2024
  • Grundsteuer A und B

Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge pünktlich auf eines der Konten der Gemeindekasse Dörfles-Esbach zu überweisen. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig angewiesen, erhebt die Gemeindekasse zusätzlich die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Liegt der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vor, werden die fälligen Beträge zum Termin vom Konto abgebucht.

HINWEIS: Abwasserabrechnung 2023

Die Mitteilung über die Zählerstände der SÜC liegen noch nicht vor. Die Abrechnung 2023 wird voraussichtlich Ende März 2024 erstellt.