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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 5/2023
Sonstige Mitteilungen
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Seniorenbeauftragter informiert:

EINE RICHTIG GUTE NACHRICHT FÜR SENIOREN

Mit dem Verschreiben von Krankengymnastik für Senioren war der Hausarzt bisher eher vorsichtig, weil die Krankenkassen gerne Rückforderungen ausgesprochen haben. Aber das ist jetzt anders. Seit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie am 1. Januar 2021 kann der Hausarzt ab einem Alter von über 70 Jahren und einer Erkrankung, die eine Sturzgefahr für seine Patienten begründet, 32 x Krankengymnastik zur Sturztherapie aufschreiben, die in 12 Wochen umgesetzt werden sollen. Hausbesuche sind möglich. Und - diese Verordnungen fallen nicht in das Budget, das von den Krankenkassen kontrolliert wird. Das ist die richtig gute Nachricht für unsere Senioren. Machen Sie bitte davon Gebrauch. Ihre Stürze sollen weniger werden und Sie bleiben dadurch länger selbstständig. Wichtig ist die neue Regelung auch nach einem stationären Aufenthalt vor allem für Hochbetagte.

Das gilt in gleicher Weise für die Altenheime und die ambulanten Pflegedienste.

Machen Sie davon Gebrauch und geben Sie die Informationen weiter. Gleiches gilt jetzt auch für die Unterstützung der Dementen, vor allem diese Personen, die zu Hause leben. Bei einem Alter ab 70 und der richtigen Grunddiagnose kann wie bei der Sturzgefahr jetzt auch die Ergotherapie als Verordnung durch den Hausarzt aufgeschrieben werden.

Die „Häuslichen Hilfen“ in Ihrer Kommune sind darüber informiert und helfen Ihnen weiter.

Landratsamt Coburg, Fachbereich Senioren,

Telefon 09561 514-2520,

esther.fiedler@landkreis-coburg.de