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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde D ö r f l e s – E s b a c h (Landkreis Coburg)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Siegel

Dörfles-Esbach, den 06.03.2024

Gemeinde Dörfles-Esbach
Dohnalek, 1. Bürgermeister

II.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird gemäß Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung amtlich bekannt gemacht.

Diese Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom 07.03.2024 bis 13.03.2024 aus und kann während der allgemeinen Servicezeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Dörfles-Esbach, den 06.03.2024

Gemeinde Dörfles-Esbach
Dohnalek, 1. Bürgermeister