der Gemeinde D ö r f l e s – E s b a c h (Landkreis Coburg)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert |
| a) im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 400.000 | 0 | 7.385.163 | 7.785.163 |
| die Ausgaben | 400.000 | 0 | 7.385.163 | 7.785.163 |
| b) im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 303.580 | 84.630 | 2.789.150 | 3.008.100 |
| die Ausgaben | 218.950 | 0 | 2.789.150 | 3.008.100 |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Siegel
Dörfles-Esbach, den 06.03.2024 |
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Gemeinde Dörfles-Esbach | Dohnalek, 1. Bürgermeister |
II.
Die Nachtragshaushaltssatzung wird gemäß Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung amtlich bekannt gemacht.
Diese Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom 07.03.2024 bis 13.03.2024 aus und kann während der allgemeinen Servicezeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Dörfles-Esbach, den 06.03.2024 |
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Gemeinde Dörfles-Esbach | Dohnalek, 1. Bürgermeister |