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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 51/2022
Sonstige Mitteilungen
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Erstattung der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel.pdf

Energiekrise und Preiserhöhungen. Die aktuelle Situation bereitet Kopfzerbrechen. Was kommt auf mich zu? Kann ich das noch bezahlen? Woher bekomme ich Förderungen? Wo sind meine Energiefresser im Haushalt?

Bürger-Energieberatung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH

Die Bürger-Energieberatung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH ist für alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis und der Stadt Coburg kostenlos.

Erforderlich ist einzig eine vorherige telefonische Anmeldung

Tel.: 09561 / 514-9144, 09561 / 514-4408

E-Mail: energie@region-coburg.de

https://www.regionalmanagement-coburg.de/klimaschutz/buerger-energieberatungen-aufgestockt/

Sozialamt - Landratsamt Coburg

Das Amt prüft, ob die Antragsteller ihr Leben nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Wenn das nicht möglich ist, zahlt das Sozialamt Hilfen, um das Existenzminimum der Menschen zu sichern. Es übernimmt die Kosten für Lebensunterhalt, Miete und weitere Ausgaben.

Ansprechpartner: Herr Göring, (09561) 514-2100

Verbraucherzentrale Bayern

Die Verbraucherzentrale Bayern gibt unabhängig und kompetent Tipps zu allen Fragen rund ums Energiesparen. Deren Experten helfen, erneuerbare Energien im Haushalt zu nutzen und Fördermittel für die Sanierung des Hauses zu erhalten.

Geeignet für Mieter, private Haus- oder Wohnungseigentümer, private Vermieter, Bauherren

Beratungsthemen:

Strom sparen

Wechsel des Energieversorgers

Heizen und Lüften

Baulicher Wärme- und Hitzeschutz

Heizungs- und Regelungstechnik

Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen)

Telefon: 0800 809 802 400 * * Der Anruf ist kostenlos aus dem dt. Festnetz und über Mobilfunk.

https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/energieberatung-in-der-beratungsstelle-38042

Wohngeld

Der staatliche Mietzuschuss kann Haushalten mit einem geringen Einkommen helfen und für Entlastung sorgen. Die Höhe des Wohngeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; danach muss es neu beantragt werden.

Ansprechpartner ist die Wohngeldbehörde im Landratsamt Coburg.

Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist, können Sie den Wohngeldtabellen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entnehmen.

Kontakt:

Nachname A - K

09561 514-2106

Nachname L - Z

09561 514-2107

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.

Zusammenstellung durch Fachbereich Senioren Landratsamt, Seniorenbüro Rödental, Seniorenbeauftragter Landkreis Coburg, Wohnbau Landkreis Coburg

Erstattung der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel

Hätten Sie gewusst, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Ihnen eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen? Je mehr Geräte in der häuslichen Pflege benötigt werden, umso höher ist der Stromverbrauch, den die Patienten zu bezahlen haben. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Patienten jedoch darüber auf, welche Ansprüche sie haben. Daher zahlen die meisten Patienten und Pflegebedürftigen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst. Im § 33 Abs. 1 S 1 SGB 5 ist festgelegt, dass die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und Wartung von Hilfsmitteln, sondern auch die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zahlen müssen.

Die Voraussetzung, dass die Stromkosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist eine Verordnung vom Arzt. Bei der Berechnung der Stromkosten müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

Wie viel Stunden am Tag wird das Gerät mit Strom betrieben?

Wie viel Watt benötigt das Gerät pro Stunde (steht in der Betriebsanleitung oder auf dem Etikett am Gerät)

Wie viel Tage im Jahr läuft das Gerät

Wie viel bezahlen Sie für ein Kilowatt Strom (steht auf Ihrer Stromrechnung)

Wenn Ihre Krankenkasse keinen Vordruck hat, können Sie die Kostenaufstellung mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse schicken. Eine Kopie der Stromkostenabrechnung ist beizulegen, damit die Krankenkasse die Richtigkeit der Stromkosten nachprüfen kann. Wenn Sie nicht wussten, dass die Krankenkasse die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zahlen muss, können Sie diese Kosten rückwirkend bis zu vier Jahre geltend machen.

Die Krankenkasse muss für alle Hilfsmittel aufkommen, die Strom benötigen, wie Absauggeräte, Antidekubitusmatratze, Antrieb für Rollstuhl, Badewannenlifter, Beatmungsgeräte, Bildschirmlesegeräte, Elektromobile, Elektrorollstühle, Ernährungspumpen, E-Scooter, Hausnotrufsysteme, Hilfsantriebe für Rollstühle, Inhalatoren, Kompressionstherapiegeräte, Konzentrator, Lifter, Luftbefeuchter, Monitore, Pflegebetten, Pulsoxymeter, Schlafapnoe-Geräte, Seniorenmobile, Trainingsgeräte, Wechseldruckmatratzen.

Feststellen des Stromverbrauchs über die Gerätedaten in der Betriebsanleitung, ggf. über Stromzähler-Steckgerät.

Allerdings werden die Stromkosten für einen Treppenlift nicht übernommen. Das ist kein Hilfsmittel, sondern wird nur mit einem Zuschuss über die Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen unterstützt.

Seniorenbeauftragte der Gemeinde Dörfles-Esbach