Am 01. April 2024 war die Hundesteuer 2024 zur Zahlung fällig:
Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeindekasse Dörfles-Esbach zu überweisen. Die Bankverbindungen der Gemeinde Dörfles-Esbach finden Sie auf Seite 2 in diesem Amtsblatt.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig angewiesen, erhebt die Gemeindekasse zusätzlich die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Liegt der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vor, werden die fälligen Beträge zum Termin vom Konto abgebucht.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.