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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 8/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Hinweis aus dem Steueramt:

Am 01. April 2024 war die Hundesteuer 2024 zur Zahlung fällig:

Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeindekasse Dörfles-Esbach zu überweisen. Die Bankverbindungen der Gemeinde Dörfles-Esbach finden Sie auf Seite 2 in diesem Amtsblatt.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig angewiesen, erhebt die Gemeindekasse zusätzlich die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Liegt der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vor, werden die fälligen Beträge zum Termin vom Konto abgebucht.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeinde Dörfles-Esbach