Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Hinblick auf die beginnende Reisezeit bitten wir Sie, rechtzeitig Ihre Ausweispapiere auf Gültigkeit zu überprüfen. Sobald Sie Ihr Reiseziel kennen, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Einreisebestimmungen (www.auswaertiges-amt.de) vertraut zu machen.
Der neue Personalausweis oder Reisepass kann im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 8, bei Frau Fischer oder Zimmer 9 bei Frau Wöhner beantragt und abgeholt werden. Das Beantragen nimmt pro Person ca. 15 min. und das Abholen ca. 5 min in Anspruch. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vorher einen Termin.
Telefonisch sind wir erreichbar im Bürgerservice unter Tel. 09561/2333-215:
Montag bis Freitag von 8.00 - 11.30 Uhr und zusätzlich Dienstag: von 15.00 - 17.45 Uhr.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass auch jedes Kind bei einem Grenzübertritt ausgewiesen werden muss.
Liebe Eltern,
Sie möchten für Ihr Kind Ausweisdokumente ausstellen lassen, dann beachten Sie bitte folgendes:
Neuausstellung eines Kinderreisepasses, Aktualisierung des Lichtbildes und Verlängerung nur noch für 1 Jahr möglich!
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.
| Neuausstellung Kinderreisepass: | 13,00 € |
| Verlängerung Kinderreisepass: | 6,00 € |
Für eine Verlängerung oder Neuausstellung ist jeweils ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe und Augenfarbe des Kindes und der bisherige Kinderreisepass erforderlich. Bei Kindern ab 10 Jahren ist außerdem das persönliche Erscheinen notwendig.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokumentes verliert dieses seine Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, die Gültigkeit und ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach den Bürgerservice an.
Bei Beantragung ist eine Geburtsurkunde bzw. eine Heiratsurkunde vorzulegen.