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Mitteilungsblatt Dörfles-Esbach
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Das Passamt informiert

Die Reisezeit beginnt

Liebe Bürger:innen,

im Hinblick auf die beginnende Reisezeit bitten wir Sie, rechtzeitig Ihre Ausweispapiere auf Gültigkeit zu überprüfen. Sobald Sie Ihr Reiseziel kennen, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Einreisebestimmungen (www.auswaertiges-amt.de) vertraut zu machen.

Personalausweis oder Reisepass können im Bürgerservice des Rathauses, Erdgeschoss, Zimmer 9 (Frau Kalb) oder Zimmer 8 (Frau Fischer) beantragt werden. Das Beantragen nimmt pro Person ca. 10 Minuten in Anspruch. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vorher einen Termin. Telefonisch sind wir erreichbar im Bürgerservice unter Tel. 09561/2333-215: Montag bis Freitag von 8.00 – 11.30 Uhr und zusätzlich Dienstag: von 15.00 - 17.45 Uhr. Termine zur Beantragung sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Dörfles-Esbach ist eine Geburtsurkunde oder ggf. eine Heiratsurkunde vorzulegen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass auch jedes Kind bei einem Grenzübertritt ein gültiges Ausweisdokument haben muss.

Liebe Eltern,

Sie möchten für Ihr Kind Ausweisdokumente ausstellen lassen, dann beachten Sie bitte folgendes:

Für Kinder können seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder aktualisiert werden. Auch für die Kinder muss nun für Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis oder ein Reisepass für Reisen außerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden. Ein Personalausweis kostet 22,80 €, ein Reisepass 37,50 €. Beide sind jeweils 6 Jahre gültig. Unabhängig von der zeitlichen Gültigkeit des Ausweisdokumentes verliert dieses seine Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, die Gültigkeit und ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Zur Beantragung muss das Kind (egal wie alt) mitkommen.

Bei Fragen steht Ihnen selbstverständlich der Bürgerservice gerne zur Verfügung.

Ihre Pass- und Ausweisbehörde