Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.
- Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.10.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, diese Änderung einarbeiten zu lassen und ansonsten die Niederschrift zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
- Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport, Am Hohen Rain
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das Gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
- Ertüchtigung der Außenanlagen am Bauhof - Bereitstellung und Legitimierung weiterer Finanzmittel
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, stimmt der Vorgehensweise zur weiteren Bereitstellung von 15.000 € zu und genehmigt diese. Das Geld soll von der vorgeschlagenen, o.g. HH Stelle, bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
- Kenntnisnahme der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2024
- Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B ab 01.01.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat Hetzles beschließt folgende Hebesatzsatzung:
Satzung
über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze[1]
der Gemeinde Hetzles
(Hebesatzsatzung)
vom …
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Hetzles folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A
(für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 300 v. H.
2. Grundsteuer B
(für Grundstücke) 180 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Hetzles, den
Michael Bayer
1.Bürgermeister
[1] Für gewöhnlich wird in einer Hebesatzsatzung neben den Hebesätzen für die Grundsteuer auch der Gewerbesteuerhebesatz festgesetzt. Dann ist der Begriff „Realsteuerhebesätze“ an dieser Stelle zu verwenden, als Rechtsgrundlage für die Satzung noch zusätzlich auf § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)) zu verweisen und in § 1 unter einer weiteren Nr. 3 der Hebesatz für die Gewerbesteuer aufzulisten.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
- Antrag des SV Hetzles auf einen Übungsleiterzuschuss
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem SV Hetzles eine Förderung für die Übungsleiter-Tätigkeiten in Höhe von 3.500,- Euro zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
- Antrag der Vergnügungsbetriebe Paulus auf Zulassung zur Hetzleser Kirchweih 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Bewerbung per Mail zur Kenntnis und beschließt die Vergnügungsbetriebe Paulus entsprechend ihres Antrages vom 12.11.2024 für die Kirchweih 2025 zuzulassen. Das Standgeld ist im Voraus zu entrichten und beträgt 260,- €.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
- Beteiligung als Nachbargemeinde zur Bauleitplanung Markt Igensdorf - Einbeziehungssatzung Fl.-Nr. 7/1 Igensdorf
Beschluss:
Der Gemeinderat Hetzles nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen zur Bauleitplanung Markt Igensdorf – Einbeziehungssatzung Flurstück Nr. 7/1 Gmk. Igensdorf.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
- Bericht über den Vollzug der Beschlüsse vergangener Sitzungen des Gemeinderates Hetzles und anderer Gremien
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
- Informationen