Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.
| - | Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.10.2024 |
Beschluss:
Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| - | Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B ab 01.01.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat Dormitz beschließt folgende Hebesatzsatzung:
Satzung
über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze[1]
der Gemeinde Dormitz
(Hebesatzsatzung)
vom …
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Dormitz folgende Satzung:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A |
|
| (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) — 265 v. H. |
| 2. | Grundsteuer B |
|
| (für Grundstücke) — 265 v. H. |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
[1] Für gewöhnlich wird in einer Hebesatzsatzung neben den Hebesätzen für die Grundsteuer auch der Gewerbesteuerhebesatz festgesetzt. Dann ist der Begriff „Realsteuerhebesätze“ an dieser Stelle zu verwenden, als Rechtsgrundlage für die Satzung noch zusätzlich auf § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)) zu verweisen und in § 1 unter einer weiteren Nr. 3 der Hebesatz für die Gewerbesteuer aufzulisten.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| - | Entscheidung zur Umschuldung des Darlehens mit der lfd. Nr. 6 über 180.000 € |
Beschluss:
Der Gemeinderat Dormitz beschließt, dass zur Umschuldung des Darlehens mit der laufenden Nr. 6 mit einer Restschuld von 180.000 € entsprechende Angebote zur Abstimmung einzuholen sind und nicht zum 31.12.2024 vollständig zu tilgen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| - | Vorstellung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Referentin zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 0 : 0
| - | Tekturantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport im Bereich der Hans-Sachs-Straße; Erneute Behandlung |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| - | Sanierung von Schachtdeckeln; Erneute Behandlung und Auftragsvergabe |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und vergibt den Auftrag für Tiefbauarbeiten an Kanal und Schachtdeckeln entsprechend dem Angebot vom 15.10.2024 an die Fa. Anton Höllein, Bauunternehmen Bamberg, eine konkrete Abrechnung wird nach den konkreten Massen erfolgen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| - | Ausschreibung Gaslieferung für Liegenschaften der Gemeinde Dormitz für das Jahr 2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 0 : 0
| - | Kunstwerke "Felix Müller" im Schulhaus Dormitz; weitere Verwendung |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass der Bürgermeister den Schenkungsvertrag zugunsten des Felix-Müller-Museums in Neunkirchen am Brand unterzeichnet und die vier Felix-Müller-Reliefs am Montag, 2. Dezember 2024, dem Museum übergeben werden.
Abstimmungsergebnis: 0 : 14
| - | Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Hetzles "Solarpark Hetzles" |
Beschluss:
Der Gemeinderat Dormitz nimmt die Bauleitplanung zur Kenntnis und beschließt keine weiteren Einwendungen vorzubringen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 3
| - | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung |
- | Informationen |