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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 10/2026
Sonstige Mitteilungen
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Landkreis Forchheim

Die Energie-/Fördermittelberatung des Landratsamtes weist darauf hin, dass die neue E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird.

Mit diesem Förderprogramm soll Privatpersonen der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität erleichtert werden. Förderfähig sind neue Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender bzw. mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen und das E-Fahrzeug muss mindestens für 36 Monate auf den Halter zugelassen sein.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 80.000 Euro beträgt. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind, und liegt damit bei Familien mit zwei oder mehr Kindern bei maximal 90.0000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung um 500 Euro pro Kind, jedoch werden maximal bis zu zwei Kinder berücksichtigt. Die soziale Staffelung der Förderung bewirkt, dass bei einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von unter 60.000 Euro sich die Förderung um 1.000 Euro erhöht, beziehungsweise bei einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von unter 45.000 Euro nochmals weitere 1.000 Euro dazukommen.

Eine Antragstellung wird im Laufe des Mai 2026 möglich sein, wobei das Online-Antragsverfahren über die „Förderzentrale Deutschland“ (FZD),

www.foerderzentrale.gov.de, das neu eingerichtete Online-Portal des Bundeswirtschaftsministeriums durchzuführen ist. Der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Neufahrzeug zugelassen ist. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Zulassung des Neufahrzeugs auf die antragstellende Person gestellt werden. Für die Antragstellung über die „Förderzentrale Deutschland“ ist ein BundID-Konto (www.id.bund.de) erforderlich. Zur Registrierung werden ein „Online-Ausweis“ oder optional ein „ELSTER-Zertifikat“ benötigt. Außerdem sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen hochzuladen; die Einkommensteuerbescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen werden aus dem Einkommensteuerbescheid nur folgende Angaben benötigt: Adressat des Steuerbescheids, Steuer-ID, Datum des Bescheids und Steuerjahr, Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.

Eventuell weitere enthaltene Daten werden nicht benötigt und können geschwärzt werden, beziehungsweise sind nicht zu übermitteln. Falls potentielle Antragsteller nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (zum BBeispiel Rentner) und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich beim Finanzamt abgegeben werden, um für die Beantragung der E-Auto-Förderung einen Steuerbescheid zu erhalten.

Weitere Informationen und Einzelheiten zur E-Auto-Förderung, beispielsweise zu den Fördervoraussetzungen, der Antragstellung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des BAFA unter www.bafa.de und https://www.bafa.de/DE/Energie/

Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/EAuto_Foerderung_2026

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