Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag zur Geschäftsordnung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 2 : 12
Beschluss:
Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB und stimmt einer Befreiung von der in den Planunterlagen angelegten Abweichung zum Bebauungsplan „Dormitz Südwest 3 BA“ zu.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 14 : 1
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine gleichmäßige Erhöhung der Tarife um 25 Prozent für die Nutzung der Mittags- und Ferienbetreuung ab dem 1. September 2024 mit folgenden Beträgen:
| Die Mittagsbetreuung mit durchschnittlich 2,5 Stunden (2 bis 3 Stunden) täglich | ||
| (a) an zwei Wochentagen: | 65,50 Euro |
| (b) an drei Wochentagen: | 89,63 Euro |
| (c) an vier Wochentagen: | 109,50 Euro |
| (d) an fünf Wochentagen: | 124,38 Euro |
| 2. | Die Mittagsbetreuung mit durchschnittlich 3,5 Stunden (3 bis 4 Stunden) täglich | |
| (a) an zwei Wochentagen: | 91,70 Euro |
| (b) an drei Wochentagen: | 125,48 Euro |
| (c) an vier Wochentagen: | 153,30 Euro |
| (d) an fünf Wochentagen: | 174,13 Euro |
| 3. | Die Mittagsbetreuung mit durchschnittlich 4,5 Stunden (4 bis 5 Stunden) täglich | |
| (a) an zwei Wochentagen: | 117,90 Euro |
| (b) an drei Wochentagen: | 161,33 Euro |
| (c) an vier Wochentagen: | 197,10 Euro |
| (d) an fünf Wochentagen: | 223,88 Euro |
| (1) | Die wöchentliche Gebühr für die Ferienbetreuung beträgt | |
| (a) Für Schülerinnen und Schüler welche die Mittagsbetreuung besuchen: 75,00 Euro | |
| (b) Für Schülerinnen und Schüler welche die Mittagsbetreuung nicht besuchen: 90,00 Euro | |
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
(-MBGS-) ab dem 1. September 2024; erneute Vorlage
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Satzungsentwurf vom 18.04.2024 über die Gebühren der Mittags- und Ferienbetreuung (-MBGS-) als Satzung.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0