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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024

Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.

- Einwendung zu Tagesordnungspunkten

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag zur Geschäftsordnung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 2 : 12

- Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 26.03.2024

Beschluss:

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

- Errichtung eines Kaltwintergartens, Nähe Alte Rinne

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 BauGB und stimmt einer Befreiung von der in den Planunterlagen angelegten Abweichung zum Bebauungsplan „Dormitz Südwest 3 BA“ zu.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

- Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Kartoffeln, Bierleinswiesen, nähe Hauptstraße

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis: 14 : 1

- Neubau einer Blechhalle für landwirtschaftliche Zwecke, Gewerbegebiet Langenau

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

- Vorberatung des Haushalts- und Finanzplanes der Gemeinde Dormitz für 2024 mit 2025-2027
- Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren für die Mittagsbetreuung und Ferienbetreuung der Gemeinde Dormitz; erneute Vorlage

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine gleichmäßige Erhöhung der Tarife um 25 Prozent für die Nutzung der Mittags- und Ferienbetreuung ab dem 1. September 2024 mit folgenden Beträgen:

1.

Die Mittagsbetreuung mit durchschnittlich 2,5 Stunden (2 bis 3 Stunden) täglich

(a) an zwei Wochentagen:

65,50 Euro

(b) an drei Wochentagen:

89,63 Euro

(c) an vier Wochentagen:

109,50 Euro

(d) an fünf Wochentagen:

124,38 Euro

2.

Die Mittagsbetreuung mit durchschnittlich 3,5 Stunden (3 bis 4 Stunden) täglich

(a) an zwei Wochentagen:

91,70 Euro

(b) an drei Wochentagen:

125,48 Euro

(c) an vier Wochentagen:

153,30 Euro

(d) an fünf Wochentagen:

174,13 Euro

3.

Die Mittagsbetreuung mit durchschnittlich 4,5 Stunden (4 bis 5 Stunden) täglich

(a) an zwei Wochentagen:

117,90 Euro

(b) an drei Wochentagen:

161,33 Euro

(c) an vier Wochentagen:

197,10 Euro

(d) an fünf Wochentagen:

223,88 Euro

(1)

Die wöchentliche Gebühr für die Ferienbetreuung beträgt

(a) Für Schülerinnen und Schüler welche die Mittagsbetreuung besuchen: 75,00 Euro

(b) Für Schülerinnen und Schüler welche die Mittagsbetreuung nicht besuchen: 90,00 Euro

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

- Neuerlass einer Gebührensatzung für die Mittags- und Ferienbetreuung der Gemeinde Dormitz

(-MBGS-) ab dem 1. September 2024; erneute Vorlage

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Satzungsentwurf vom 18.04.2024 über die Gebühren der Mittags- und Ferienbetreuung (-MBGS-) als Satzung.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
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