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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 11/2025
Sonstige Mitteilungen
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Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert

Gemeinsam Arbeitsunfälle verhindern

Martin Thoma, Mitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), ist ab Dienstag, 1. Juli, in den Gemeinden Dormitz, Hetzles und Kleinsendelbach samt zugehörigen Ortsteilen unterwegs, um gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern mögliche sicherheitstechnische Schwachstellen auf deren landwirtschaftlichen Betrieben aufzudecken.

Der Mitarbeiter der SVLFG hat nach § 17 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) die Aufgabe, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Die versicherten Unternehmer - auch wenn es sich um Kleinbetriebe handelt - haben nach § 19 SGB VII die Besichtigung zu ermöglichen.

Gravierende Mängel, die unverzüglich zu beseitigen sind

Immer wieder gibt es Kleinigkeiten, die repariert werden können, wenn die Zeit dafür günstig ist. Manche Mängel sind jedoch so schwerwiegend, dass sie sofort beseitigt werden müssen, denn von ihnen geht eine Gefährdung aus, die Leib und Leben bedroht. Dazu gehören zum Beispiel:

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Fehlende oder defekte Absturzsicherungen an Boden-, Wand- und Grubenöffnungen

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Fehlendes oder schadhaftes Leiterzubehör wie etwa Leiterhaken, -spitzen und -stützen sowie fehlende Sicherungen gegen das Auseinanderziehen der Leiter

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Fehlende oder defekte Aufstiege an Schleppern, Anhängern oder Maschinen

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Fehlende Zapf- und Gelenkschutzwellenvorrichtungen

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Fehlende und unvollständige Schutzvorrichtungen, etwa bei Kreissägen, Förderschnecken oder Wellen

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Rutsch- und Stolperstellen auf Betriebswegen und Treppen

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Fehlende Persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Gesichts-, Augen-, oder Gehörschutz und Schnittschutzhosen für Waldarbeiten sowie Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz

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Fehlende Schutzmaßnahmen gegen ausschlagende Rinder

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Fehlende Sicherungen an Schiebe- und Flügeltoren