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Mitteilungsblatt für die VG Dormitz
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 17.04.2026 (Eingang beim Landratsamt am 24.04.2026) vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Innerhalb der Monatsfrist nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO erfolgte keine Beanstandung.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, Zimmer 1.09 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hetzles folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit   3.972.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit   2.078.700 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2026 sind, über die fortgeltenden Kreditermächtigungen aus den Jahren 2024 und 2025 mit 100.000 € und 768.000 €, keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.300.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer (nachrichtlich)

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

b) für die Grundstücke (B)

180 v. H.

2.

Gewerbesteuer

350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 450.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Hetzles, 01.06.2026
Michael Bayer
1. Bürgermeister