Die vollständige Niederschrift können Sie nach der Genehmigung durch den Gemeinderat entweder auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal oder im Rathaus Dormitz einsehen.
- Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.03.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, diese Änderung einarbeiten zu lassen und ansonsten die Niederschrift zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
- Antrag auf Neubau eines Doppelhauses in der Albrecht-Dürer-Straße
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Genehmigung aller aus den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen vom Bebauungsplan zu.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
- Ölabscheideanlage am Feuerwehrhaus; Mängelbeseitigung - erneute Vorlage
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Firma Herrmann & Vogel aus 93489 Schorndorf mit der Sanierung der Leichtflüssigkeitsabscheideanlage am Feuerwehrwehrhaus zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
- Kommunales Testzentrum; Endabrechnung und Mittelverwendung
Beschluss:
Der Gemeinderat Dormitz beschließt, dass der Überschuss aus der 1.Testphase dem Verein First Responder der Feuerwehr Dormitz e.V. vollständig und aus der 2.Testphase zur Hälfte zugutekommt.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat Dormitz, dass der danach verbleibende Überschussbetrag der gemeindlichen Bürgerstiftung vermögenserhöhend zugeführt wird.
Die Berechnung der jeweiligen Beträge ist vor einer Auszahlung noch nachvollziehbar darzulegen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
- Barrierefreier Bushaltestellenausbau Haltestelle Erleinhofer Straße; Genehmigung von Nachträgen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigt die geprüften Nachträge Nr. 7-9 der Fa. Richard Schulz aus Buttenheim zum barrierefreien Bushaltestellenausbau in Dormitz.
Abstimmungsergebnis: 13 : 1
- Beteiligung als Nachbargemeinde zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalchreuth und Bebauungsplan Nr. 34 „Solarpark Wehrwiesen“
Beschluss:
Der Gemeinderat Dormitz nimmt die Bauleitplanungen der Nachbargemeinde zur Kenntnis. Sie erhebt keine Einwendungen zum Bebauungsplan.
Zum Flächennutzungsplan gibt die Gemeinde Dormitz folgende Empfehlung ab:
Bei der Darstellung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplan Kalchreuth, wurde festgestellt, dass die Fl.-Nr. 1716/2 teilweise als Wander- und Radweg dargestellt wird. Diese liegt nicht im Geltungsbereich der 11. Änderung, wird jedoch bereits im Planausschnitt der Änderung dargestellt.
Bei der Fl.-Nr. 1716/2 handelt es sich jedoch um eine relevante Zufahrtsstraße nach Dormitz von der ERH 33 entlang der Gabermühle bis zur Gemeindegrenze, die dann auf Dormitzer Seite entlang der Sportplätze nach Dormitz führt. Diese Zufahrt hat für die verkehrsmäßige Erschließung über die Sebalder Straße für Dormitz eine große Bedeutung. Die Straße ist zudem nur auf ca. 4,3 m breite asphaltiert, während das Flurstück eine Breite von ca. 5,5 m besitzt. Berücksichtigt werden soll dabei ebenfalls, dass seit dem Bau des Radweges eine erheblicher Gefahrenpunkt beim Ein- und Ausfahren besteht.
Die Gemeinde Dormitz regt an, im Rahmen der Bauleitplanung die Verkehrsbedeutung der Straße zu berücksichtigen und mittelfristig einen Ausbau der Straße auf die volle Grundstücksbreite vorzunehmen.
(Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2 BauGB, Art 3, 46, 47 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis: 13 : 1
Bzgl. der Einmündung der Sebalder Straße auf den Wehrwiesenweg soll mit der Gemeinde Kalchreuth Kontakt aufgenommen werden, um den stark frequentierten Gefahrenpunkt der Ein- und Ausfahrt entschärfen zu können.
- Vorberatung zum Haushaltsplan Dormitz für 2025 und Finanzplan bis 2028
Beschluss:
Der Gemeinderat Dormitz nimmt Kenntnis und berät über folgende Änderungen bei Haushaltsstelle:
Verwaltungshaushalt
| - | 0.0200.6321: Die Haushaltsansätze sollen der aktuellen Entscheidung zur neuen Homepage angepasst werden. |
| - | 0.1122.xxxx: Bei der kommunalen Verkehrsüberwachung sind keine Ansätze, obwohl diese wieder eingeführt werden soll. |
| - | 0.1300.5010: Es soll geprüft werden, ob der Fußbodenaustausch in der Feuerwehr verschoben werden kann. |
| - | 0.1300.5040: Gleiches gilt auch den Austausch der Wasserleitungen und die Umrüstung des LF 10 Tores auf Lichtschranke. |
| - | 0.2111.4xxx: Der Ansatz der Personalkosten bei der Mittagsbetreuung soll überprüft werden, woraus die mehr als 10%-ige Steigerung resultiert. |
| - | 0.464x.xxxx: Die Ansätze bei den Kindergärten, insbesondere die Ansätze der Gebühren, Zuweisungen und Strombezugskosten sollen überprüft werden. |
| - | 0.5400.xxxx: Die Ansätze müssen an die aktuellen Beschlüsse des Gemeinderates zur Abrechnung des Testzentrums angepasst werden. |
| - | 0.6100.1680: Fraglich ist, ob die Erstattungen von Privaten für Bauleitplanungskosten an der Schwabachstraße zum Tragen kommen. |
| - | 0.6100.6555: Die Ansätze für die Bauleitplanungskosten sollen nach der Klausurtagung des Gemeinderates den weiteren Überlegungen angepasst werden. |
| - | 0.7000.6770: Aufgrund der aktuellen Entscheidung kann die Zahlung an den Dienstleister für die Entsorgung von Altfetten gestrichen werden. |
| - | 0.7500.4xxx: Fraglich ist, welchen Hintergrund die Haushaltsansätze in 2024 hatten? |
| - | 0.7500.5000: Ist die Erneuerung eines Zauns am Friedhof berücksichtigt? |
| - | 0.7621.5441: Der Ansatz für die Strombezugskosten der Mehrzweckhalle stimmt nicht mit der Buchung überein. Es sind die hohen Stromkosten zu überprüfen. |
Vermögenshaushalt
| - | 1.6300.9460: Es wird in Frage gestellt, ob die Anschaffung eines Streusalzsilos zwingend notwendig und erst in Zukunft, bei besseren finanziellen Möglichkeiten, angeschafft werden soll. |
| - | 1.8802.9450: Diese Haushaltsstelle muss mit der Haushaltsstelle 0.8802.5010 verglichen werden. Da bei beiden die Fassadensanierung des ehem. Milchhauses mit unterschiedlichen Beträgen vorgesehen ist. Darüber hinaus muss geklärt werden, ob die Fassade noch in 2025 saniert werden muss. |
| - | 1.8811.9321: Dieser Ansatz muss an die aktuellen Beschlüsse des Gemeinderates zum Erwerb oder Verkauf von unbebauten Grundstücken angepasst werden. |
| - | 1.8891.9329: Es soll geprüft werden, ob der Haushaltsansatz, einschließlich dem Haushaltsausgaberest aus 2024 für die anstehende Bezahlung des Kaufpreises aus der Ausübung des Vorkaufsrechtes an der Schwabachstraße ausreichend ist. |
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
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