Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinsendelbach wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben und per Mail vom 22.05.2026 zur Kenntnis gegeben.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Innerhalb der Monatsfrist nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO erfolgte keine Beanstandung.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, Zimmer 1.09 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kleinsendelbach folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.417.800 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.767.800 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind, über die fortgeltenden Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2023 mit 300.000 €, keine neue Kreditermächtigung erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. Grundsteuer (nachrichtlich) | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 190 v. H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 190 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.