Der Gutachterausschuss des Landratsamts Forchheim hat am 12.06.2026 neue Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, landwirtschaftlich Nutzflächen und Waldflächen mit Stand zum 01.01.2026 ermittelt. Nach § 12 Abs. der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) sind diese einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen. Jedermann kann hierüber gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Auskunft verlangen.
Demzufolge liegen die vorgenannten Bodenrichtwerte in der Zeit vom 30.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 im Rathaus Dormitz (Sebalder Straße 12, 91077 Dormitz) als Sitz der Verwaltungsgemeinschaft aus. Interessierte können hier zu den üblichen auf https://www.vgdormitz.de/ genannten Öffnungszeiten des Rathauses Einsicht nehmen.