Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dormitz
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dormitz wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 28.05.2024 zur Kenntnis gegeben.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Innerhalb der Monatsfrist nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO erfolgte keine Beanstandung.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich bereit.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Dormitz folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
Er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.811.700 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.240.000 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 350 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 750.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.