Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinsendelbach wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 08.04.2025 zur Kenntnis gegeben. Mit Beschluss vom 15.07.2025 wurde die Haushaltssatzung geändert.
Die Haushaltssatzung enthielt, mit der Änderung, keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Innerhalb der Monatsfrist nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO erfolgte keine Beanstandung.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kleinsendelbach folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; | |
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.435.300 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.685.100 € |
| ab. | |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2025 sind, über die fortgeltenden Kreditermächtigungen aus den Jahren 2022 und 2023 mit je 300.000 €, keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer (nachrichtlich) | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 190 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 190 v. H. |
| 2. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Kleinsendelbach, den 25.07.2025