Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dormitz für 2026 wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 08.07.2026 zur Kenntnis gegeben.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit Schreiben des Landratsamtes Forchheim vom 16.07.2026, Az: 2/21 - 9410 wurde der vorgelegte Haushaltsplan für 2026 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Innerhalb der Monatsfrist nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO erfolgte insofern keine Beanstandung.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsichtnahme öffentlich bereit.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Dormitz folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.081.000 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.053.000 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2026 sind, über die fortgeltenden Kreditermächtigungen aus den Vorjahren 2023 - 2025 mit 0 €, keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer (nachrichtlich) | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 265 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 265 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 750.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.