Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinsendelbach wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 26.07.2024 zur Kenntnis gegeben.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Innerhalb der Monatsfrist nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO erfolgte keine Beanstandung.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz, Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kleinsendelbach folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.282.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.102.900,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 350 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) — 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 340.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.